Lärm
Der temporär eingesetzte Recyclingmaterialbrecher sowie der fest installierte Steinbrecher sind äusserst lärmintensiv. Das Wohngebiet ist deshalb mit einer Lärmschutzwand beim Recyclingplatz mit einer Minimalhöhe von sechs Metern zu schützen, sodass die Lärmimmissionen durch den Recyclingmaterialbrecher bei allen beurteilungsrelevanten Empfangspunkten unter dem Planungswert liegen. Ein Bericht über die Dämmungsmassnahmen des stationären Steinbrechers ist mit der Botschaft an den Grossen Rat nachzuliefern.
Staub
Der temporär eingesetzte Recyclingmaterialbrecher erzeugt bei seiner Arbeit nicht nur Lärm, sondern auch sehr viel Staub. Im Planungsbericht wird gesagt, dass keine Vorkehrungen zu treffen sind, da der Brecher nur einige Wochen pro Jahr betrieben werde. Es kann und darf aber nicht sein, dass das nahe Wohngebiet je nach Wetterlage ein paar Wochen lang in eine Staubwolke gehüllt wird. Die EVP verlangt, dass die nötigen Einrichtungen für einen wirksamen Staubschutz erstellt werden.
Abgase
Wie schon erwähnt, befinden sich die Betriebsanlagen distanzmässig sehr nahe an bestehendem und zukünftigem Baugebiet. Es ist daher sicher zu stellen, dass die Verbrennungsmotoren, welche auf dem Areal eingesetzt werden, einem guten Standard entsprechen. Die EVP verlangt daher, dass die Motoren von Recyclingmaterialbrecher, Bagger und Radlader mit Partikelfiltern oder mit einem gleichwertigen Abgasbehandlungssystem, z.B. SCR, ausgerüstet sind.
sr/14.12.2001