Das geltende Hundegesetz stammt aus dem Jahr 1871. Es ist veraltet und war somit revisionsbedürftig. Das revidierte Gesetz regelt insbesondere die Zuständigkeiten im Hundewesen, die Pflichten der Hundehaltenden, den Umgang mit gefährlichen Hunden sowie die Hundekontrolle. Damit kommt es den heutigen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegen. Ein zeitgemässes Gesetz „für Mensch und Hund“ eben. Das breit abgestützte Komitee bestehend aus Mitgliedern diverser Parteien sowie dem Kantonalverband Aargauer Kynologen und dem Aargauischen Jagdschutzverein ist nun gespannt auf die Verordnung und erwartet eine konsequente Umsetzung. Damit verbunden ist ein herzliches Dankeschön an alle Wähler und Wählerinnen für ihre wichtige und grossartige Unterstützung.
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