Die Revision des Gebührenrechts entspricht klar dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Noch abzuklären wäre, ob die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen wirklich in einem einzigen Dekret und einer einzigen Verordnung erfasst werden sollten. Für die EVP ist die leichte Lesbarkeit von Rechtserlassen wichtig. Diese ist unter Umständen durch eine Aufteilung auf mehrere überschaubare Dekrete und Verordnungen besser gewährleistet. Bei Vorliegen eines Entwurfs dieses Dekrets lässt sich die Frage nach der Lesfreundlichkeit konkreter beantworten.
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