Die Anhörung „Änderungen der Gerichtsorganisation und der Unvereinbarkeitsbestimmungen
für Angehörige der Gerichte“ begrüsst die Evangelische Volkspartei (EVP) mit wenigen
Anpassungen. Zwingend erachtet sie die Änderungen zum Anmeldeverfahren für Wahlen
von Bezirksgerichtspräsidien. Die EVP ist jedoch der Meinung, dass dieses Verfahren auch auf
weitere Richtertätigkeiten ausgedehnt werden soll.