Die geplante Kiesgrube liegt vollumfänglich innerhalb des Inventarobjekts Nr. 1305 "Reusslandschaft" des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Aufgrund dieser Ausgangslage ist eine vollständige Auffüllung und Rekultivierung gemäss heutigem Zustand zwingend. Durch den Materialabbau werden die Fruchtfolgeflächen daher nur temporär beansprucht.
Die EVP befürwortet den Materialabbau "Langacher" in Birrhard gemäss den Vorgaben des Kantons. Sollte aber durch irgendwelche Gründe von der Wiederherstellung des heutigen Terrains abgewichen werden, ist zwingend die Zustimmung der ENHK (Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission) gemäss NHG (Natur- und Heimatschutzgesetz) einzuholen. Ein entsprechender Passus muss nach Meinung der EVP in die Anforderungen und Massnahmen zur Richtplanfestsetzung "Langacher" aufgenommen werden.