Kantonale Abstimmungen vom 8. März 2026
Aargauische Volksinitiative „Arbeit muss sich lohnen!“
Die sogenannte Kürzungsinitiative verlangt, dass die Sozialhilfe im Kanton Aargau nach einem Bezugszeitraum von zwei Jahren um mindestens fünf Prozent reduziert wird. Wir lehnen diese Forderung klar ab, weil sie unnötig, wirkungslos und teuer ist. Bereits heute verfügen die Sozialdienste im Aargau über genügend Instrumente, um Personen zu sanktionieren, die keine Bemühungen unternehmen, um in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Wer Auflagen zur Stellensuche oder Integration nicht einhält, muss bereits jetzt mit einer Kürzung des Grundbedarfs um bis zu dreissig Prozent rechnen, in schweren Fällen kann die Sozialhilfe sogar vollständig eingestellt werden. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt zudem deutlich, dass diese bestehenden Massnahmen greifen: Seit 2017 ist die Gesamtzahl der sozialhilfebeziehenden Personen trotz Bevölkerungswachstum um 21 Prozent zurückgegangen, seit 2019 ist die Zahl der Langzeitbeziehenden um 17 Prozent gesunken und die Sozialhilfekosten der Gemeinden (ohne Asylbereich) haben sich um 17,6 Millionen Franken reduziert. Die Initiative reagiert somit auf ein Problem, das bereits rückläufig ist, und setzt dort an, wo keine zusätzlichen Eingriffe notwendig sind.
Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Initiative einen hohen administrativen Aufwand verursachen würde – ohne einen erkennbaren Nutzen für Betroffene oder Gemeinden. Allein für die Überprüfung sämtlicher Dossiers auf die neuen Kriterien wird ein Initialaufwand von rund einer halben Million Franken veranschlagt, dazu kommen jährlich wiederkehrende Kosten von 224'000 Franken. Dem gegenüber stehen Einsparungen von lediglich 127'000 Franken. Das bedeutet, dass die Initiative mehr Geld kostet, als sie einbringen würde, und gleichzeitig keinerlei positive Wirkung entfaltet. Kein einziger Langzeitbeziehender würde dank dieser Kürzungen schneller oder erfolgreicher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Initiative schafft somit keinen Mehrwert, sondern lediglich Bürokratie, Kosten und neue Hürden für bereits belastete Menschen. Aus all diesen Gründen wurde die Kürzungsinitiative einstimmig abgelehnt.
Aargauische Volksinitiative „Blitzerabzocke stoppen!“
Sie will, will, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen (sogenannte Blitzer) nur noch mit Bewilligung des Regierungsrats errichtet werden dürfen und semistationäre Anlagen zeitlich beschränkt eingesetzt werden sollen, damit sie primär der Verkehrssicherheit dienen und nicht zur finanziellen «Abzocke» genutzt werden. Der Schlagabtausch zwischen dem Grossratspräsidenten Urs Plüss und dem Fraktionspräsidenten Uriel Seibert an der Parteiversammlung zeigte deutlich, dass die gängigen Argumentationslinien der Befürworterinnen und Befürworter, wonach Radaranlagen primär der Einnahmenbeschaffung dienten, und der Gegnerschaft, die vor allem eine Einschränkung der Gemeindeautonomie kritisiert, für die EVP nicht im Zentrum stehen. Für Urs Plüss ist vielmehr entscheidend, dass mit der Initiative künftig eine zweite Instanz – nämlich der Kanton – über neue Geschwindigkeitskontrollen entscheiden müsste. Dadurch würde gewährleistet, dass vor einem Entscheid alternative Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft werden, etwa eine angepasste Spurführung an einer Kreuzung oder bauliche Veränderungen. Uriel Seibert hingegen machte auf inhaltliche Widersprüche im Initiativtext aufmerksam: So dürfe ein Gesuch für einen Blitzer einerseits nur bewilligt werden, wenn andere Massnahmen erfolglos geblieben oder nicht möglich seien, andererseits werde der Einsatz einer solchen Anlage auf maximal drei Jahre befristet. Er stellte die Frage, ob nach Ablauf dieser Zeitspanne die Verkehrssicherheit plötzlich keine Rolle mehr spiele. Die Plenumsdiskussion zeigte, dass man keine politischen Kreise stärken will, die sich auch gegen Tempo-30-Zonen, tiefere Motorfahrzeugsteuern oder das Einziehen von Parkgebühren einsetzen. Weiter wurde etwa argumentiert, dass Bussen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen letztlich «freiwillig» seien, da sich jede und jeder an die Tempolimiten halten könne, weshalb keine Einschränkung von Radaranlagen nötig sei. Entsprechend wurde die Initiative sehr deutlich abgelehnt.
Nationale Abstimmungen vom 8. März 2026
Klimafonds-Initiative
Die Klimakrise ist Realität – und spitzt sich mit jedem zögerlichem Handeln zu. Mit der Klimafonds-Initiative schaffen wir ein wirksames Instrument, um rasch, sozial gerecht und wirtschaftlich klug eine fossilfreie Zukunft aufzubauen. Wer heute gezielt investiert, schützt Klima, Gesellschaft und Wirtschaft – und verhindert, dass wir morgen einen ungleich höheren Preis bezahlen.
Unsere Argumente
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
Das Parlament möchte Ehepaare neu einzeln statt als wirtschaftliche Einheit besteuern. Die Folgen sind Tausende Franken höhere Steuern für Paare mit ungleichem Einkommen. Die EVP sagt Nein zu dieser unfairen Familienstrafe.
Unsere Argumente
SRG-Initiative
Die SRG ist zentral für verlässliche Informationen, Medienvielfalt und den Schutz unserer Demokratie. Wer die Gebühren halbiert, schwächt unabhängige Medien und öffnet Tür und Tor für Propaganda und Desinformation. Die EVP empfiehlt die SRG-Initiative darum klar zur Ablehnung. Ein kurzfristiges Sparversprechen darf nicht auf Kosten unserer demokratischen Grundpfeiler gehen.
Unsere Argumente
Bargeld-Initiative
Die Verfügbarkeit des Schweizer Frankens in Münzen und Banknoten soll in der Verfassung verankert werden, so die Forderung der Initiative «Bargeld ist Freiheit». Einige Begriffe sind in der Initiative aber unpräzise formuliert und gehören so nicht in die Verfassung.
Unsere Argumente
Direkter Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative
Bundesrat und Parlament haben einen direkten Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative verabschiedet, welcher mit genaueren Formulierungen der Franken in der Verfassung verankert.
Unsere Argumente